Insolvenz ist ein rechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Unfähigkeit, Zahlungsaufforderungen von Gläubigern zu erfüllen.
Bei drohender oder akuter Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Von der Pflicht ausgenommen sind nur Einzelpersonen, so genannte "Gesellschaften bürgerlichen Rechts" und Einzelunternehmen. Sobald die Insolvenz eines Unternehmens, d.h. die Zahlungsunfähigkeit bzw. die Überschuldung, der Unternehmensleitung bekannt ist, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden, damit zeitnah ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben kann. Geschieht dies nicht, spricht man von einer Verschleppung der Insolvenz, was einen Straftatbestand darstellt.
Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, das weitere Anhäufen von Schulden zu vermeiden. Dies ist vor allem deshalb strafrechtlich interessant, weil die Gläubiger auch durch ein Insolvenzverfahren die ausstehenden Beträge meist nicht oder nur teilweise erhalten. Die restlichen Kosten werden nicht gedeckt, so dass die Gläubiger teilweise selbst in eine finanzielle Krise geraten. Daher ist es notwendig, diesem Prozess der Überschuldung möglichst frühzeitig Einhalt zu gebieten.
Das weitere Geschehen hängt von den gegebenen Voraussetzungen ab. Ist das restliche, noch vorhandene Vermögen des Schuldners so gering, dass es absehbar nicht einmal die Verfahrenskosten deckt, wird das Verfahren "mangels Masse", so der Fachterminus, eingestellt. In diesem Fall müssen die Forderungen der Gläubiger einzeln mit dem Schuldner geklärt werden, wobei verschiedene rechtliche Schritte möglich sind. Ist das Restvermögen ausreichend, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wobei normalerweise eine Zwangsvollstreckung stattfindet. Wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, für die das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, wird es, nach einer bestimmten Quote, zu gleichen Teilen zwischen den Gläubigern verteilt.
Bei Kapitalgesellschaften geht mit der Insolvenz die Löschung einher, so dass durch sie keine weiteren Schulden entstehen können. Bei Privatpersonen kann die Insolvenz dazu beitragen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Nach einer gewissen Zeit kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden, da ansonsten die Zurückzahlung der Schulden Jahrzehnte dauern und ein normales Leben unmöglich machen kann.
Waren Sie vor der Privatinsolvenz privat krankenversichert, ist es nach der Insolvenz möglich zur gesetzlichen Krankenkasse zurückzukehren, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind oder einen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben. Das PKV-Netzwerk bietet dafür viele nützliche Informationen.
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