Steuerberater sind kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung von Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Bilanzen oder auch um Zollangelegenheiten geht. Sie vertreten ihre Mandanten außerdem in finanzgerichtlichen Prozessen und überprüfen die Bescheide der Finanzverwaltungen. Auch vormundschaftliche, insolvenzverwalterische, treuhänderische Aufgaben und beispielsweise Testamentsvollstreckungen werden von dieser Berufsgruppe übernommen.
Ziel ihrer Tätigkeit ist die optimale Steuergestaltung ihrer Kunden im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten.
Die Ausübung dieses Berufes ist allerdings an die Zulassung und das Bestehen einer Steuerberaterprüfung gebunden. Machen können ein solches Examen alle Personen die einerseits ein Studium in einem rechtswissenschaftlichem- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach absolviert haben und berufspraktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts nachweisen, deren Länge von der Regelstudienzeit abhängig ist. Andererseits kann das Steuerberaterexamen sich an eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich und eine zehnjährige praktische Ausübung eines steuerrechtlichen Berufs anschließen. Die Tätigkeit verringert sich um drei Jahre für Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte und Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung.
Die Prüfung selbst besteht aus drei schriftlichen Teile á sechs Stunden, nach deren Bestehen, kann die mündliche Prüfung in Angriff genommen werden, die sich aus sechs Themenbereichen zusammensetzt.
Nach der Absolvierung auch diesen Teiles, erfolgt die Bestellung durch die Steuerberatungskammer, insofern auch die persönlichen Voraussetzungen mit der Berufsausübung vereinbar sind und eine Berufshaftpflicht vorliegt.
In der täglichen Praxis sind Steuerberater in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Unterstützung durch so genannte Steuerfachangestellte angewiesen. Diese erledigen auf Anweisung Aufgaben wie z. B. die Finanzbuchführung.
Ein Steuerberater ist ausschließlich freiberuflich tätig, selbstständig oder angestellt. Die Formalitäten der Berufsausübung sind im Steuerberatungsgesetz und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen festgelegt.
Steuerberater haften ihren Mandanten gegenüber für ihre Arbeit.
Organisiert sind sie in den Steuerberatungskammern unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer.
Die Honorargestaltung ist dabei in der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) festgeschrieben.